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Bußgeldspenden

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Geldauflagen – Bußgelder

Informationen für RichterInnen und StaatsanwältInnen

Die ESB ist eine gemeinnützige Einrichtung der Evangelischen Kirchengemeinde Bottrop und berechtigt Bußgelder zu empfangen. Mit der Zuweisung eines Bußgeldes an unsere Einrichtung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu unserem Bemühen, Menschen in Wohnungsnot und Armut zu unterstützen. Erst Ihre Mithilfe macht unsere Arbeit möglich.

Wir garantieren Ihnen schnelle Information über Zahlungseingänge oder Zahlungsversäumnisse. Bei uns ist gewährleistet, dass keine Spendenquittungen für eingegangene Bußgelder ausgestellt werden.

Bitte unterstützen Sie die Wohnungslosenarbeit der ESB durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern.

Vielen Dank!

Informationen für Bußgeldleistende

Auch wenn wir wissen, dass Sie Ihre Spende diesmal nicht freiwillig leisten, möchten wir uns trotzdem bei Ihnen bedanken. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zu unserem Bemühen, Menschen in Wohnungsnot und Armut zu unterstützen.

Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage auf das Konto:

Kontoinhaber:       Ev. Sozialberatung Bottrop (ESB)
Geldinstitut:          Sparkasse Bottrop

IBAN:                      DE40 4245 1220 0000 0020 89
BIC (SWIFT):         WELADED1BOT

Bitte geben Sie im Verwendungszweck das Aktenzeichen Ihrer Zahlungsauflage, das betreffende Gericht sowie Ihren Namen an (zum Beispiel: „Max Mustermann, Amtsgericht Musterhausen, AZ:11111111“)

Wir informieren selbständig das zuständige Gericht, sobald der Betrag auf unserem Konto eingegangen ist. Wir können Ihnen für Ihr Bußgeld leider keine Spendenquittung ausstellen.

Vielen Dank!

 

Ihre Ansprechpartnerin

Michaela BosyMichaela Bosy
Diplom-Sozialarbeiterin

E-Mail: michaela.bosy@esb-bottrop.de
Telefon: 02041 – 317055


Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

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